Allgemeine Vertragsbedingungen April 2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der T-Gym AG und dem Mitglied.

1.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB aus begründetem Anlass vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form (z.Bsp. per Email oder Webseite) zur Kenntnis gebracht werden. Innert 30 Tagen kann das Mitglied die neuen AGB ablehnen. In diesem Fall haben die bisherigen AGB bis zum Vertragsablauf ihre rechtliche Gültigkeit.

2. Mitgliedschaft

2.1 Der Mitgliedervertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

2.2 Personen ab dem 18. Lebensjahr dürfen einen Vertrag abschliessen. Bei unter 18-jährigen ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

2.3 Für die visuelle Kontrolle wird ein Foto erstellt. Dieses Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle.

2.4 Über die Webseite abgeschlossene Mitgliederverträge gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald die Zahlung bei der T-Gym AG eingetroffen ist.

2.5 Beim Erwerb eines Abonnements muss ein amtlicher Ausweis (ID oder Fahrausweis) vorgewiesen werden.

3. Informationspflicht

3.1 Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.Bsp. Name, Adresse, Email) ist innert 14 Tagen der T-Gym AG mitzuteilen. T-Gym AG AGB 2024

4. Angebot

4.1 Die T-Gym AG bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen in den Anlagen der T-Gym AG angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen insbesondere Getränke, Esswaren, Solarium etc.

4.2 Der Umtausch oder die Rückgabe von zusätzlich bezahlten Leistungen ist ausgeschlossen.

4.3 Die Stornierung von kostenpflichtigen Leistungen ist bis 24 Stunden vor Antritt der Leistung möglich. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt.

4.4 Die T-Gym AG behält sich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlage zu verändern. Da die T-Gym AG unterschiedliche Gruppenkurse anbietet, kann die T-Gym AG jederzeit den Kursplan ändern.

5. Chiparmband

5.1 Das Chiparmband wird bei Vertragsabschluss gratis abgegeben und dient als Mitgliederausweis und Zutrittsmedium. Pro Mitglied kann nur ein Armband abgegeben werden. Ein- und Austritte müssen vom Mitglied mit dem Chiparmband über den Chipleser erfasst werden.

5.2 Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neues Chiparmband zum Preis von CHF 20.00 gekauft werden.

5.3 Das Chiparmband ist nicht übertragbar und muss während dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten der T-Gym AG sichtbar am Handgelenk oder an der Trainingsbekleidung getragen werden.

5.4 Das Chiparmband bleibt im Besitz der T-Gym AG und das Mitglied muss bei Beendigung des Vertrages das Chiparmband zurückgeben. Falls das Chiparmband nicht mehr vorhanden ist, muss das Mitglied den Betrag von CHF 20.00 bezahlen. T-Gym AG AGB 2024

6. Weisungen

6.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die lokalen Hausordnungen.

6.2 Den Anweisungen des Personals sowie den aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind Folge zu leisten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern sowie einer behördlichen oder selbst verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die T-Gym AG schliesst diesbezügliche Haftungen aus.

6.3 Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals ist die T-Gym AG berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Chiparmband einzuziehen. In diesen Fällen ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. Es ist nicht zwingend eine vorgängige Ermahnung erforderlich.

6.4 Mitgliedern oder Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Ermächtigung der T-Gym AG in den Räumlichkeiten der T-Gym AG entgeltlich oder unentgeltlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten bzw. zu erbringen.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

7.1 Der Mitgliedervertrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht auf www.tgym.ch. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

7.2 Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen. Bei Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung ist der Betrag jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen.

7.3 Bezahlt das Mitglied den geschuldeten Betrag nicht fristgerecht, wird es gemahnt. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos und bei den anschliessenden Mahnungen werden Mahnspesen erhoben. Bei ausbleibender Zahlung wird der Zutritt zur Anlage gesperrt. T-Gym AG AGB 2024

8. Haftung

8.1 Die Inanspruchnahme der Angebote der T-Gym AG, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräten sowie die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens T-Gym AG wird jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist in der Verantwortung des Mitglieds.

8.2 Die T-Gym AG haftet nicht für den Verlust oder Zerstörung von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ist jegliche Haftung für am Empfang oder in der Garderobe hinterlegten Gegenständen.

8.3 Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat der T-Gym AG die entsprechenden Reparatur- und/ oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

9. Betriebszeiten

9.1 Die verfügbaren Trainingsanlage steht dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, Revision, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

9.2 Die Betriebszeiten und die Ausstattung sowie das Kursangebot können jederzeit ändern.

9.3 Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.

9.4 Auf einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, behördlich angeordnet etc.) besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

9.5 Auf einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.Bsp. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/ oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer. T-Gym AG AGB 2024

10. Vertragsunterbuch und Ruhezeiten

10.1 Die Nichtbenutzung der Anlage oder Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

10.2 Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen.

10.3 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienstes, geschäftliche Auslandaufenthalte, ausländische Weiterbildungen, Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft von mind. 1 Monat bis max. 6 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit). Es besteht jedoch kein automatischer Anspruch darauf und muss vor Abwesenheit mit einer schriftlichen Bestätigung eingereicht werden. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich (ausgenommen bei Krankheit und Unfall). Bei unbegründeten Abwesenheiten von mind. 1 Monat bis max. 3 Monaten ist eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für diese Ruhezeit beträgt CHF 50.— pro Monat und muss vor der Abwesenheit bezahlt werden.

10.4 Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem gewählten Abonnement und tritt mit dem Abschluss in Kraft.

11.2 Wird der Mitgliedervertrag nicht schriftlich bis spätestens 15 Tage vor Ablauf eines Abonnements gekündigt, verlängert sich dieser stillschweigend um eine weitere Vertragsdauer.

11.3 Ein Vertragsrücktritt wird bei langer Krankheit und Unfall ab 6 Monaten mit ärztlicher Verordnung oder einem Wegzug aus dem Trainingsgebiet von TGYM Luzern/Stans mit mindestens 30 km Distanz gewährt. Für einen Vertragsrücktritt muss ein schriftliches Gesuch (per Mail) mit der entsprechenden Bestätigung (Arztzeugnis, Abmeldebestätigung der Gemeinde) eingereicht werden. T-Gym AG AGB 2024 Bei einer Rückerstattung der Restlaufzeit berechnen wir eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 50.00.

12. Überwachung

12.1 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in der Anlage der T-Gym AG zur Sicherstellung der QualiCert-Zertifizierung sowie aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht wird. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

13. Datenschutz

13.1 Die Bearbeitung von Personendaten dient lediglich im Zusammenhang mit den Aktivitäten der T-Gym AG

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Diese AGB sowie die abgeschlossenen Mitgliederverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht.